abwohnen
sprachliche Erläuterung:
nl. afwonen.
abwohnen (I)
Erklärung:
mit sachlichem Objekt: durch Wohnungsbenützung entschädigt werden.
vgl.
Abwohnungsgut.
Wort danach: Abwohnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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