Wort davor: abwinnlich

(Abwinnung)
Erklärung: gerichtliche Erstreitung von Gütern; Inbesitznahme; Gerichtsurteil dafür.
sprachliche Erläuterung: nl. afwinninge.

Wort danach: abwissen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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