Wort davor: Abwich

abwilligen

abwilligen (I)
Erklärung: von jemandem etwas mit seiner Zustimmung (entgeltlich oder unentgeltlich) erlangen.

abwilligen (II)
Erklärung: etwas abtreten.
abwilligen (III)
Erklärung: jemanden abfinden.
abwilligen (IV)
Erklärung: verbieten.
vgl. abbilligen, bewilligen.
Sachhinweis: Gegensatz bewilligen.

Wort danach: Abwilligung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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