Wort davor: Abwesung
abwetten
sprachliche Erläuterung:
nd. afwedden.
abwetten (I)
abwetten (I 1)
Erklärung:
mit Geldstrafe büßen, Strafe zahlen.
abwetten (I 2)
Erklärung:
sich durch Schwur von Wette befreien.
- Belegtext:
tuchnisse mit eden afwetten
Datierung: 1510
Region/Autor/Textsorte:
Wismar
Fundstelle: NdJb. 45 (1919) 44
abwetten (II)
abwetten (II 1)
Erklärung:
als Pfand abnehmen.
- Belegtext:
der vorunrecht dir die deynen, der beroubet sie, der wettet dir das deyne abe unde smerit dich mit deyme eigen smalze
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: Rothe,DürChr. 292
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 11
- Fundstelle: Rothe,DürChr. 465
abwetten (II 2)
Erklärung:
als verfallen erklären, einziehen.
Wort danach: abwettschatzen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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