Wort davor: Abwesung

abwetten
sprachliche Erläuterung: nd. afwedden.

abwetten (I)

abwetten (I 1)
Erklärung: mit Geldstrafe büßen, Strafe zahlen.

abwetten (I 2)
Erklärung: sich durch Schwur von Wette befreien.
abwetten (II)

abwetten (II 1)
Erklärung: als Pfand abnehmen.
abwetten (II 2)
Erklärung: als verfallen erklären, einziehen.

Wort danach: abwettschatzen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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