Wort davor: Abwendung

abwerben

abwerben (I)
Erklärung: abwendig machen.

abwerben (II)
Erklärung: Arbeit im Wettbewerb entziehen.
vgl. aberwerben, abwerfen.

Wort danach: Abwerbung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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