Wort davor: abweisen
Abweisung
sprachliche Erläuterung:
nd. afwisinge.
Abweisung (I)
Erklärung:
Zurückweisung, Wegweisung.
Abweisung (II)
Erklärung:
Verweisung an eine andere Person (oder an andere Vermögensstücke) zur Einziehung einer Schuld.
- Belegtext:
dat de hoirs vermoghen afwysynghe to doene up den houdere eo quod communio bonorum non resultet ex contractu sed a lege
Datierung: 1634
Fundstelle: CoutBruges II 453
- Fundstelle: CoutGand I 146
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Abweisung (III)
Erklärung:
Abfindung.
Wort danach: abwenden
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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