Wort davor: abweisen

Abweisung
sprachliche Erläuterung: nd. afwisinge.

Abweisung (I)
Erklärung: Zurückweisung, Wegweisung.

Abweisung (II)
Erklärung: Verweisung an eine andere Person (oder an andere Vermögensstücke) zur Einziehung einer Schuld.
Abweisung (III)
Erklärung: Abfindung.

Wort danach: abwenden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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