Wort davor: Abwart
abwarten
abwarten (I)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
- Belegtext:
die zeit vergunstigten gleidtz nicht a.
Datierung: 1569
Fundstelle: LippstadtStR. 38
- Datierung: 1570
Fundstelle: HolstVierstUrt. 447
- Belegtext:
das recht abzuwarten
Datierung: 1648
Region/Autor/Textsorte:
Anholt
Fundstelle: Schlüter,WestfProvR. I 512
abwarten (II)
Erklärung:
anwesend sein.
abwarten (III)
Erklärung:
verrichten.
- Belegtext:
seines amtes ... nit genugsamblich a.
Datierung: 1576
Fundstelle: Müllner,Krain 140
- Belegtext:
den fiskalischen händeln abgewartet
Datierung: 1599
Fundstelle: Schmidt,Fiskalat 184
- Fundstelle: KölnSprsch. 54
Wort danach: Abwärtigkeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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