Wort davor: abwältigen
Abwand
Abwand (I)
Erklärung:
Ackerstelle, wo beim Pflügen gewendet wird.
Abwand (II)
Erklärung:
Damm ?
- Belegtext:
hat der fischer macht, rasen und graben auff der gemeine, ob er irgent ein abwandt schutzen wolt
Datierung: 1512
Region/Autor/Textsorte:
Salzschlirf
Fundstelle: MittHess. 1893 S. 62
Abwand (III)
Erklärung:
Acker, der kein Anwandacker ist.
- Datierung: 1863
Kreisambtsblatt für Unterfranken S. 678
Wort danach: abwandeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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