Wort davor: abwählen

(abwahren)
Erklärung: sich zur Verfügung des Gerichts halten.
sprachliche Erläuterung: nd. afwahren.

Wort danach: abwähren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten