Wort davor: abwahren
(abwähren)
sprachliche Erläuterung:
nl. afweeren.
abwähren (I)
Erklärung:
wegnehmen.
- Datierung: 1409
Region/Autor/Textsorte:
Aalst
Fundstelle: Stallaert I 63
abwähren (II)
Erklärung:
abliefern, zumessen.
vgl.
abgewähren.
- Belegtext:
sal men betalen over't afweeren van de bylevinge 5 ß grooten
Datierung: 1574
Fundstelle: CoutTermonde 378
Wort danach: Abwährung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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