Wort davor: Abwägzollamt

abwählen
Erklärung: einen Gewählten absetzen.

abwählen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: jemanden nicht wieder wählen.

Wort danach: abwahren

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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