Wort davor: abwachten
abwägen
sprachliche Erläuterung:
nd. afwegen.
abwägen (I)
Erklärung:
abwiegen.
abwägen (I 1)
Erklärung:
Gewichte amtlich prüfen.
abwägen (I 2)
Erklärung:
Waren.
- Datierung: 1546
Fundstelle: FreiburgZftO. 30
- Belegtext:
abwägzollamt
Datierung: 1586
Fundstelle: ZFerd.3 19 (1875) 113
- Belegtext:
affthowegen vam schippunt 2 ß
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: Stieda-Mettig 78, 8
abwägen (II)
Erklärung:
bergmännisch: nivellieren.
Wort danach: Abwäggeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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