Wort davor: abwachten

abwägen
sprachliche Erläuterung: nd. afwegen.

abwägen (I)
Erklärung: abwiegen.

abwägen (I 1)
Erklärung: Gewichte amtlich prüfen.

abwägen (I 2)
Erklärung: Waren.
abwägen (II)
Erklärung: bergmännisch: nivellieren.

Wort danach: Abwäggeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten