Wort davor: abverschichten

(abverspaten)
Erklärung: nach Spatenrecht als verfallen einziehen.
sprachliche Erläuterung: nd. afvorspaden.

Wort danach: abversterben

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten