Wort davor: abverkaufen

abverkünden

abverkünden (I)
Erklärung: verkünden.

abverkünden (II)
Erklärung: aufsagen.
vgl. abkünden (II).

Wort danach: abverkündigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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