Wort davor: abverbrennen
abverdienen
sprachliche Erläuterung:
nd. afvorde(i)nen.
abverdienen (I)
Erklärung:
etwas von sich wegdienen, sich freidienen, dienend Schulden tilgen.
- Belegtext:
weret dat ienich man eneme knechte meer gheldes dede, wen he em to ener tüd aff vordenen mach
Datierung: 1383
Region/Autor/Textsorte:
Wismar
Fundstelle: MecklUB. XX 192
- Belegtext:
vergleiche deservire
Datierung: 1425
Fundstelle: WismarBürgerspr. 315
- Datierung: 15. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Frankfurt am Main
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 21
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abverdienen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Strafschulden.
abverdienen (II)
Erklärung:
von jemand anderem etwas wegdienen, sich erdienen, dienend etwas erwerben.
- Belegtext:
W. beclagt h.r. das er yme schultig ist 18 albus, die er yme von solde abuerdient hait in grosßer ferlichkeit seines libs
Datierung: 1505
Fundstelle: KasselGB. 15
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- Belegtext:
so arbeiten sie [die Juden] nichts, verdienen vns nicht abe ... noch haben sie vnser geld vnd gut
Datierung: 1543
Fundstelle: Dietz,LutherWB. I 35
- Belegtext:
500 duplonen, die ich ... den gottlosen weibsbildern [durch Unzucht] abverdienet hatte
Datierung: 1669
Fundstelle: Grimmelshausen,Simplic. I 377
- Belegtext:
de mündige broder hedde it nicht sinem landesfursten afvordeinet, edder im krige edder mit guden freien kunsten erworven
Fundstelle: RügenLR. Kap. 143 § 6
- Fundstelle: Arnold,Malefizschenk 154
- Fundstelle: BrandenbSchSt. II 83
Wort danach: Abverdienung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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