Wort davor: abundire
aburteilen
sprachliche Erläuterung:
nd. afordelen.
aburteilen (I)
Erklärung:
Urteil sprechen.
aburteilen (II)
Erklärung:
bestrafen.
aburteilen (III)
Erklärung:
durch Urteil entscheiden.
- Belegtext:
abgeurteilte sachen können nicht wieder vorgenommen werden
Fundstelle: SiebbLR.(1744) Register
aburteilen (IV)
Erklärung:
gerichtlich aberkennen.
Wort danach: Aburteilung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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