Wort davor: abundire

aburteilen
sprachliche Erläuterung: nd. afordelen.

aburteilen (I)
Erklärung: Urteil sprechen.

aburteilen (II)
Erklärung: bestrafen.
aburteilen (III)
Erklärung: durch Urteil entscheiden.
aburteilen (IV)
Erklärung: gerichtlich aberkennen.

Wort danach: Aburteilung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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