Wort davor: Abtrünnung

Abtstab
Erklärung: Hoheitszeichen des Abts.

Abtstab (Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen: Herrschaftsbereich.

Wort danach: Abtstatthalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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