abtrünnig
Erklärung:
seinen Pflichten nicht nachkommend.
sprachliche Erläuterung:
-u-, -i-, -y-, -o-, -ö-, -e-; -ing(ig); abedrunnig, aberuntig, abtronstig.
vgl.
abrünnig.
abtrünnig (I)
Erklärung:
vom Glauben fallend.
Wort danach: abtrünnisch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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