Wort davor: abtrittig
Abtrittsordnung
- Belegtext:
dem übermäßigen Austreten entgengenzuwirken beschloß der Rat 1796: in zukunft sollen alle glieder eines collegii, welche in einer sache zu sprechen und nach der abtrittsordnung
nicht abzutreten haben, sitzen bleiben
Fundstelle: BaselRQ. I 2 S. 589 Anm. 387
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Wort danach: Abtrittstäfelein
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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