Wort davor: Abtretbrief

abtreten
sprachliche Erläuterung: nd. aftreden.

abtreten (I)
sprachliche Erläuterung: intransitiv.

abtreten (I 1)
Erklärung: eigentlich: beiseite gehen, um sich ungestört zu beraten oder andere beraten zu lassen.

abtreten (I 2)
Erklärung: übertragen: zurücktreten, etwas aufgeben.
sprachliche Erläuterung: mit von oder Genitiv.

abtreten (I 2 a)
Erklärung: abtrünnig werden.
abtreten (I 2 b)
Erklärung: von einem Amt, Beruf.
abtreten (I 2 b Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch reflexiv: aus einer Gilde austreten.
abtreten (I 2 c)
Erklärung: aufgeben, z.B. zugunsten der Erbanwärter, der Gläubiger.
abtreten (I 2 d)
Erklärung: von einem Vertrag zurücktreten.
abtreten (I 2 e)
Erklärung: von einer gerichtlichen Handlung zurücktreten.
abtreten (II)
Erklärung: transitiv.

abtreten (II 1)
Erklärung: mit Akkusativ der abgetretenen Sache und Dativ der Person, zu deren Gunsten es geschieht.
abtreten (II 2)
Erklärung: mit Genitiv.

Wort danach: Abtreter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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