Wort davor: Abtragbuch

abtragen
sprachliche Erläuterung: nd. ndl. afdragen.
vgl. abtrügen, berichten, büßen.

abtragen (I)
Erklärung: eine Sache wegbringen.

abtragen (I 1)
Erklärung: wegtragen, fortschaffen; im Bergbau: zutagefördern.

abtragen (I 2)
Erklärung: retten, in Sicherheit bringen.
abtragen (I 3)
Erklärung: beziehen, sich versorgen.
abtragen (I 4)
Erklärung: stehlen, unterschlagen, entwenden, insbesondere von Geringwertigem durch Kinder oder Gesinde.
abtragen (I 5)
Erklärung: ein Vogelnest ausheben, ausnehmen; wegtragen.
abtragen (I 6)
Erklärung: verzehren, verbrauchen.
abtragen (I 7)
Erklärung: wegnehmen, vorenthalten.
abtragen (I 8)
Erklärung: ausplaudern, unter die Leute bringen.
abtragen (II)
Erklärung: ein Recht beeinträchtigen.

abtragen (II 1)
Erklärung: entziehen, entfremden.
abtragen (II 2)
Erklärung: herabsetzen (durch Nachreden).
abtragen (II 3)
Erklärung: Abbruch tun.
abtragen (II 4)
Erklärung: ablehnen.
abtragen (II 5)
Erklärung: verleugnen, nicht als das Seine anerkennen.
abtragen (III)
Erklärung: eine Verpflichtung erfüllen.

abtragen (III 1)
Erklärung: bezahlen, erlegen, ersetzen, tilgen, abführen.
abtragen (III 2)
Erklärung: Geldstrafe entrichten.
abtragen (III 3)
Erklärung: sich aus der Acht lösen.
abtragen (III 4)
Erklärung: büßen.
abtragen (III 5)

abtragen (III 5 a)
Erklärung: schaden abtragen Schadensersatz leisten.
abtragen (III 5 b)
Erklärung: wirt und arzt abtragen für Unterhalt und Heilungskosten (eines Verletzten) aufkommen.
abtragen (III 5 c)
Erklärung: schmerzen abtragen Sühn- oder Schmerzensgeld zahlen.
abtragen (III 6)
Erklärung: abtreten, überlassen.
abtragen (III 7)
Erklärung: vertreten, haften, für etwas eintreten.
abtragen (III 8)
Erklärung: ausmachen, entsprechen, Deckung bieten.
abtragen (IV)
Erklärung: zu Ende bringen.

abtragen (IV 1)
Erklärung: beilegen, abstellen, Einhalt tun, verhindern.
abtragen (IV 2)
Erklärung: sich versöhnen, vergleichen.
abtragen (IV 3)
Erklärung: Abbitte leisten.
abtragen (IV 4)
Erklärung: außer Kraft setzen, zurücknehmen.
abtragen (IV 5)
Erklärung: austragen, auskosten, zu Ende führen.
abtragen (IV 6)
Erklärung: aufbrauchen.

Wort danach: Abträger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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