Wort davor: abtilgen
Abtilgung
- Belegtext:
wenn ein meister ... ein ... verbrechen veruebet, und von der obrigkeit desswegen abtilgung oder nachlass erhalten
Datierung: 1740/53
Fundstelle: ÖstVerordn. I S. 209
Wort danach: Äbtin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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