Wort davor: Abtheit

abtilgen
Erklärung: beseitigen, aufheben.
sprachliche Erläuterung: nd. afdelgen.

abtilgen (Spiegelstrich 1)
Erklärung: mit persönlichem Objekt: freisprechen.

Wort danach: Abtilgung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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