Wort davor: abteilen
Abteiler
Abteiler (I)
Erklärung:
Teilgenosse.
- Belegtext:
geschwister ... welche dessen ... erbgerechtigkeit vorher im besitz gehabt oder noch haben, folglich abteiler, können Näherrecht ausüben
Datierung: 1797
Fundstelle: Breidenbach S. 80
Abteiler (II)
Wort danach: abteilhaftig
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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