Wort davor: Abteiding

abteidingen
sprachliche Erläuterung: Nebenformen -taid-, -täd-, -tät-, -däd-, -dad-; mnd. afde(ge)dingen; schwed. afdaghthinga.
vgl. abdingen.

abteidingen (I)
Erklärung: durch Vereinbarung oder gerichtlich einem etwas abgewinnen.

abteidingen (I 1)
Erklärung: im allgemeinen, Buße, Erbe, Geld.

abteidingen (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: abhandeln, ermäßigen.
abteidingen (I 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung: aufrechnen.
abteidingen (I 2)
Erklärung: Rechte ablösen, Rechtssätze abändern.
abteidingen (I 3)
Erklärung: abwendig machen.
abteidingen (II)
Erklärung: Friede schließen, abfinden, zum Verzicht bewegen.
abteidingen (III)
Erklärung: (sich mit dem Richter wegen einer Geldstrafe) durch Verhandlung abfinden.
abteidingen (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv: sich durch Vergleich frei machen.
abteidingen (IV)
Erklärung: (gewaltsam) wegnehmen.

Wort danach: Abteigut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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