Wort davor: Abtagung

abtakeln
Erklärung: rechtserheblich als Pflicht der Schiffsleute und Voraussetzung für die Beendigung ihres Dienstverhältnisses.

Wort danach: abtalen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten