Wort davor: Absühne
absühnen
sprachliche Erläuterung:
Nebenform absöhnen, nd. afsonen, -oe-, -oi- dän. afsone.
absühnen (I)
Erklärung:
reflexiv, sich vertragen, vergleichen.
absühnen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Buße zahlen.
- Belegtext:
so schaiss P. seim knecht in sein maul ...; der must sich mit vil gelts absonen
Datierung: 1506
Region/Autor/Textsorte:
Nürnberg
Fundstelle: NürnbChr. V 704
- Belegtext:
leht he sick affdedingen effte affsönen hemelicken
Datierung: 1529
Region/Autor/Textsorte:
LundenStR.
Fundstelle: Michelsen,Dithm. 224
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absühnen (II)
Erklärung:
büßen.
sprachliche Erläuterung:
mit Akkusativ der Person.
- Belegtext:
ob die mit 2 schilling abgesöhnet und nit ... zu gepurender straffen ausgesetzt werden
Datierung: 1600
Fundstelle: Richter,Paderb. I Anh. 164
absühnen (II Spiegelstrich 1)
sprachliche Erläuterung:
mit Akkusativ der Sache.
absühnen (III)
Erklärung:
abfinden.
- Belegtext:
of daer ein arve verstorve tot einen vryen anval, dat sal by den oldesten blyven, und die anderen broederen und susteren af soenen na vrende raet
Datierung: 1567
Fundstelle: Richth. 279 Anm.
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- Fundstelle: KölnSprsch. 49
- Fundstelle: Strodtmann 131
Wort danach: Absühnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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