Wort davor: absuchen

(Absühne)
sprachliche Erläuterung: nd. afson m., afsone, -süne f., nl. ofswon m.

Absühne (I)
Erklärung: Sühne, Ausgleich, Abfindung.

Absühne (II)
Erklärung: Grundübereignung zur Sühne.
sprachliche Erläuterung: nicht hierher Absiune.

Wort danach: absühnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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