Wort davor: Abstreich
abstreichen
sprachliche Erläuterung:
nd. afstriken.
abstreichen (I)
Erklärung:
Getreidemaß abstreichen, eichen.
abstreichen (II)
Erklärung:
die Schwurhand wegziehen.
abstreichen (III)
Erklärung:
etwas nehmen.
vgl.
abstricken.
- Belegtext:
niemand dem andern seine narung abstrieche
Datierung: 1579
Fundstelle: NeußWQ. 261
- Belegtext:
einem ere und gut a.
Fundstelle: MhdWB. II 2 S. 685
- Fundstelle: MittSchlesVk. 28 (1927) 227
abstreichen (IV)
Erklärung:
mit Ruten.
abstreichen (V)
Erklärung:
minderbietend versteigern.
Wort danach: abstreifen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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