Wort davor: Abstifttag

Abstiftung
sprachliche Erläuterung: nd. afstichtinge.

Abstiftung (I)
Erklärung: a. tun verzichten, aufgeben.

Abstiftung (II)
Erklärung: Absetzung untauglicher Zinsbauern.
Abstiftung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Entziehung des Hofes.

Wort danach: abstocken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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