Wort davor: Abstich
Abstift
Erklärung:
Entlassung vom Gut, Abmeierung.
Sachhinweis:
Indersdorf 224 (nr. 1727), 297 (nr. 2007).
- Belegtext:
begeret er von mir ein abstifft nach landsrecht
Datierung: 1458
Fundstelle: Indersdorf I 355 (nr. 875)
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- Belegtext:
vnd wolt vns chainer abstift sein [wollte nicht abziehen]
Datierung: 1479
Fundstelle: Indersdorf II 56 (nr. 1163)
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Wort danach: abstiften
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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