Wort davor: Absteubung
Absteuer
sprachliche Erläuterung:
nd. afstür.
Absteuer (I)
Erklärung:
Aussteuer, Abfindung.
Absteuer (II)
Erklärung:
Nachsteuer.
- Belegtext:
die erbschaft eines hofbedientens ehender aus der hand zu lassen sich weigerte, es wäre dann zuvor die doppelte absteuer erleget
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 244 (§ 11)
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Fundstelle: DWB. I 131
Wort danach: absteuern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten