Wort davor: Absteg

abstehen
sprachliche Erläuterung: mhd. abestân, mnd. afstan, ave-, -stain.

abstehen (I)
Erklärung: wörtlich: sich entfernen, weggehen.

abstehen (II)
Erklärung: übertragen: jemanden verlassen, von jemandem abfallen.
abstehen (III)

abstehen (III 1)
Erklärung: abtreten, zurücktreten von Amt oder Dienst.
abstehen (III 2)
Erklärung: sterben, zu grunde gehen.
abstehen (IV)
Erklärung: abtreten.
abstehen (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: eine widerrechtlich angeeignete Sache herausgeben.
abstehen (V)
Erklärung: ablassen von einer Forderung, einem Vorhaben usw.

abstehen (V 1)
Erklärung: allgemein.
abstehen (V 2)
Erklärung: zurücktreten von einem Rechtsgeschäft.
abstehen (V 3)
Erklärung: verzichten.
abstehen (VI)
Erklärung: mit Dativ der Person.
abstehen (VII)
Erklärung: intransitiv.

abstehen (VII 1)
Erklärung: nicht vorhanden sein, fehlen.
abstehen (VII 2)
Erklärung: stillhalten.
abstehen (VII 3)
Erklärung: absteigen.

Wort danach: abstehlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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