Wort davor: 2abstapeln
abstatten
abstatten (I)
Erklärung:
aussteuern, abfinden.
- Belegtext:
damit sullen sie [die Töchter], ..., allenthalben abgestatt ... sein
Datierung: 1513
Fundstelle: Lünig,CJFeud. II 304
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
seiner tochter ihr vätterlich erbrecht abstattet
Datierung: 1602
Region/Autor/Textsorte:
Prag
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 246
- Datierung: 1627
Fundstelle: BöhmLO. 32, 375
- Datierung: 1679
Region/Autor/Textsorte:
OAKreuzburg IV 2e
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
daß der sohn von ihm [dem Vater] abgestattet wäre
Fundstelle: BöhmStR. 1720 61 § 1
- Datierung: 1758
Fundstelle: Haltaus 9
abstatten (II)
Erklärung:
erstatten, vergüten, entrichten, auszahlen.
abstatten (III)
Erklärung:
leisten.
- Belegtext:
eide a.
Datierung: 1658
Fundstelle: HelgolGerProt. 107
- Datierung: 1664
Fundstelle: GöttingenGeschV. 4 (1896) 15
- Belegtext:
zeugnis, bericht, vortrag abstatten
Region/Autor/Textsorte:
Goethe
Fundstelle: DWB. I 126
abstatten (IV)
Erklärung:
einlösen.
abstatten (V)
Erklärung:
erledigen.
- Belegtext:
die kirchlichen stunden innehalten, welche nicht durch vicarien abgestattet werden durften
Region/Autor/Textsorte:
Immermann
Fundstelle: ZWortf. 10 (1908/09) 69
- Region/Autor/Textsorte:
Weise
Fundstelle: DWB. I 126
abstatten (VI)
Erklärung:
ausschließen.
Wort danach: Abstattung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten