Wort davor: Abstandgeld

abständig

abständig (I)
Erklärung: zurücktretend; a. werden verlassen.
vgl. irrig (I 5).

abständig (II)
Erklärung: verzichtend.
abständig (III)
Erklärung: leugnend.
abständig (IV)
Erklärung: tot.

Wort danach: Abstandstube

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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