Wort davor: Abspruchstermin
Absprung
sprachliche Erläuterung:
nd. afsprunk.
Absprung (I)
Erklärung:
Rücktritt.
- Belegtext:
bitt mich das böst zu thun, damit er nur um den halben thail möchte bezalt werden ... uf disem halben absprung begab ich mich zu ime in laden
Fundstelle: SchwäbWB. I 70
Absprung (II)
Erklärung:
Ausweg.
- Belegtext:
moste de coepman eyn etlick vor zin part vorsen wesen, eynen affsprunck to findende, der sententien mit lyve unde gude entlastet to blivende
Datierung: 1498
Fundstelle: HanseRez.3 IV 106
Absprung (III)
- Belegtext:
ein absprung von einem reichsgericht an das andere ist, wann eine sache bereits an einem besagten reichsgerichte anhängig ist, dessen ohnerachtet eine deren parthien eben solche
sache an dem anderen reichsgericht gleichfalls einklaget
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. I 504
[weitere Angaben: 2. Buch 9. Kap.: Von dem absprung von einem reichsgericht an das andere]
- Fundstelle: CJBavJud. I § 16
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Absprung (IV)
Erklärung:
Erbschaft.
- Belegtext:
mine husfruwe weit alrede oren afsprung na utwisinge eines vorsegelden breves
Datierung: 1493
Fundstelle: NdJb. 43 (1917) 66
Wort danach: abspüren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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