Wort davor: Abspannung

abspaten
Erklärung: dem Deichgenossen sein Land im Verwaltungszwangsverfahren absprechen unter der Förmlichkeit des Spatenstechens.
vgl. Spatenrecht.

Wort danach: abspeisen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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