Wort davor: absondern
Absonderung, Absönderung
sprachliche Erläuterung:
nd. afsunderinge.
Absonderung (I)
Erklärung:
Trennung, Ausscheidung, separatio bonorum.
vgl.
Aussonderung.
Absonderung (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
bei Spezifikation.
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 9 § 299
Absonderung (I Spiegelstrich 2)
Erklärung:
im Konkurs.
- Datierung: 1877
Fundstelle: KonkursO. I Tit. 5
Absonderung (II)
Erklärung:
Abschichtung, emancipatio Saxonica.
- Belegtext:
uzgeradt ist alzo gesprochen, alzo zu rate uzgesazt uz sines vaters ader muter brote yn sien eigen broth, mit abesunderunge gutis dy das gut annamen wollen
Datierung: Ende 14. Jh.
Fundstelle: GlWeichb. 377 Art. 56
- Belegtext:
durch seine absonderung von seines vaters tisch und brot
Datierung: 1737
Fundstelle: Grupen,Disc. II § 7, 74
- Belegtext:
hebt zwar auch die wirkliche raths-dignität die väterliche gewalt ebenso auf, wenn anders obgedachte absönderung dazu kommt
Datierung: 1756
Fundstelle: CMax. I 5 § 5
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Absonderung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Abfindung.
Absonderung (III)
Erklärung:
Trennung von Tisch und Bett.
Absonderung (IV)
Erklärung:
Ausschluß.
Absonderung (V)
Erklärung:
Abtrennung einer Strafsache.
- Belegtext:
in absonderung des bekenten furti
Datierung: 1697
Fundstelle: KölnSprsch. 44
Wort danach: Absonderungsbitte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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