Wort davor: Absolvantenbruder
absonderlich
absonderlich (I)
Erklärung:
besonder.
absonderlich (II)
Erklärung:
getrennt.
- Belegtext:
wenn ein ... verehlichte weibsperson, welche ihre eigene ... vor sich, ohne ihren ehemann absonderliche handlung führet
Datierung: 1682
Region/Autor/Textsorte:
Leipzig
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 4
absonderlich (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
als Privateigentum abgesondert.
Wort danach: absonderlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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