Wort davor: Absolvantenbruder

absonderlich

absonderlich (I)
Erklärung: besonder.

absonderlich (II)
Erklärung: getrennt.
absonderlich (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: als Privateigentum abgesondert.

Wort danach: absonderlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten