Wort davor: absonderlich

absondern
sprachliche Erläuterung: nd. afsundern.

absondern (I)
Erklärung: etwas trennen, ausscheiden.

absondern (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: im Konkurs.
absondern (I Spiegelstrich 2)
Erklärung: ausbezahlen, abfinden.
absondern (I Spiegelstrich 3)
Erklärung: ausschließen.
absondern (II)
Erklärung: reflexiv: sich trennen, aus einer Gemeinschaft ausscheiden.
absondern (III)
Erklärung: abschichten, abfinden, emancipare.

Wort danach: Absonderung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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