Wort davor: Absitz
absitzen
sprachliche Erläuterung:
mnd. afsitten.
absitzen (I)
Erklärung:
von einem Amte abtreten.
- Belegtext:
so die alten tzechmeister absitzen und neue zechmeister an ihre stadt gesetzet werden
Datierung: 1498
Fundstelle: ZMährSchles. 13 (1909) 176
- Belegtext:
wann ein mannrechtsitzer absizt, ist er auch drei jahr frei weder im zwelfer noch manrecht zu sitzen
Datierung: 1631
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 260
absitzen (II)
Erklärung:
etwas durch Sitzen, lang anhaltendes, wiederholtes Sitzen erlangen.
- Belegtext:
wenn [neu eingetretene] mitglieder einfach durch absitzen ihre anträge durchbringen wollen, dann sind sie uns [den längst anwesenden] weit überlegen, sie sind frischer als wir
Deutscher Reichstag, Stenogr. Ber. 1896 2727
- Belegtext:
die reichsfürsten haben es dem kaiser wohl abgesessen und ihm in seiner capitulation vorgeschrieben, daß er die unterthanen gegen ihre landesherren nicht leicht hören solle
Fundstelle: Möser I 293
absitzen (III)
Erklärung:
einen Gegenstand während einer Zeit erledigen.
absitzen (IV)
Erklärung:
durch Absitzen, Verbrauchen, Benutzen, während einer bestimmten Zeit den Wert einer Sache, eines Grundstücks vermindern.
vgl.
absetzen.
- Belegtext:
der verkhaufer ... wie auch des testierers erben sollen den bstandman die ... schaden abtragen samt wiederkherung des zinß, sovill deßen ein mehrers alß abgeseßen vorher bezalet worden
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. II 5, 21
- Belegtext:
vermag ers aber nit, sol ers verkaufen und der herschaft zuestiften, damit der grunt nit in odn glegt und bei wurden bleib, was er daran abgesessen widerumb zu erstatten
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 40
Faksimile
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absitzen (V)
Erklärung:
eine Schuld absitzen: 'wenn ein Schuldner aus Unvermögen zu zahlen, dafür im Gefängnis büßen muß; eine Forderung absitzen: von einem Gläubiger, der sich durch den Nießbrauch eines Grundstücks bezahlt macht'.
absitzen (V Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Ein zeitlich beschränktes Recht bis zum Endtermin ausüben, a. in dem Sinn die Pachtzeit aushalten. Ein Recht durch Sitzen ausüben, eine Eintrittskarte absitzen. Dann aber auch eine Freiheitsstrafe
verbüßen, weil sitzen volkstümlich den Zustand dessen bezeichnet, der der Freiheit seiner Bewegung zur Strafe beraubt ist.
absitzen (VI)
Erklärung:
außerhalb eines Gerichts- oder Verwaltungsbezirks wohnen.
Wort danach: Absiune
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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