Wort davor: Absitz

absitzen
sprachliche Erläuterung: mnd. afsitten.

absitzen (I)
Erklärung: von einem Amte abtreten.

absitzen (II)
Erklärung: etwas durch Sitzen, lang anhaltendes, wiederholtes Sitzen erlangen.
absitzen (III)
Erklärung: einen Gegenstand während einer Zeit erledigen.
absitzen (IV)
Erklärung: durch Absitzen, Verbrauchen, Benutzen, während einer bestimmten Zeit den Wert einer Sache, eines Grundstücks vermindern.
vgl. absetzen.
absitzen (V)
Erklärung: eine Schuld absitzen: 'wenn ein Schuldner aus Unvermögen zu zahlen, dafür im Gefängnis büßen muß; eine Forderung absitzen: von einem Gläubiger, der sich durch den Nießbrauch eines Grundstücks bezahlt macht'.
absitzen (V Spiegelstrich 1)
Erklärung: Ein zeitlich beschränktes Recht bis zum Endtermin ausüben, a. in dem Sinn die Pachtzeit aushalten. Ein Recht durch Sitzen ausüben, eine Eintrittskarte absitzen. Dann aber auch eine Freiheitsstrafe verbüßen, weil sitzen volkstümlich den Zustand dessen bezeichnet, der der Freiheit seiner Bewegung zur Strafe beraubt ist.

absitzen (VI)
Erklärung: außerhalb eines Gerichts- oder Verwaltungsbezirks wohnen.

Wort danach: Absiune

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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