Wort davor: Absetzung

Absicht

Absicht (I)
Erklärung: in neuhochdeutscher Bedeutung seit 18. Jh. für älteres Absehen.

Absicht (II)
Erklärung: Aufsicht.

Wort danach: Absichtigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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