Wort davor: Abschwöreid

abschwören
sprachliche Erläuterung: nd. afsweren, fries. ofswera, ags. ofsverian.

abschwören (I)
Erklärung: Eid leisten.
vgl. Abschwöreid.

abschwören (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Urfehde.
abschwören (II)
Erklärung: etwas eidlich leugnen.
abschwören (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: reflexiv: sich eidlich reinigen.
abschwören (III)
Erklärung: eidlich von etwas Abstand nehmen, etwas abschaffen, darauf verzichten, sich losschwören.
vgl. Abschwöreid.
abschwören (III Spiegelstrich 1)
Erklärung: unter Ablegung des geforderten Eides sein Amt niederlegen.
abschwören (IV)
Erklärung: jemanden durch (insbesondere falschen) Eid um etwas bringen, jemandem etwas wegschwören.

Wort danach: Abschwörung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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