Wort davor: Abschwöreid
abschwören
sprachliche Erläuterung:
nd. afsweren, fries. ofswera, ags. ofsverian.
abschwören (I)
Erklärung:
Eid leisten.
vgl.
Abschwöreid.
abschwören (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
insbesondere Urfehde.
abschwören (II)
Erklärung:
etwas eidlich leugnen.
abschwören (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
reflexiv: sich eidlich reinigen.
- Belegtext:
sik up dem schine af sweren
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Lehmann,Bahrgericht 31
abschwören (III)
Erklärung:
eidlich von etwas Abstand nehmen, etwas abschaffen, darauf verzichten, sich losschwören.
vgl.
Abschwöreid.
abschwören (III Spiegelstrich 1)
Erklärung:
unter Ablegung des geforderten Eides sein Amt niederlegen.
abschwören (IV)
Erklärung:
jemanden durch (insbesondere falschen) Eid um etwas bringen, jemandem etwas wegschwören.
Wort danach: Abschwörung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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