Wort davor: Abschreibzettel
abschreiten
abschreiten (I)
Erklärung:
behördlich messend abgehen.
abschreiten (II)
Erklärung:
übertragen: von etwas abgehen.
- Belegtext:
kan nicht finden, daß a jure feudali ... solle können ... im urtheilen abgeschritten werden usw.
Datierung: 1759
Fundstelle: Wenckebach S. 28 Anm. a.
Wort danach: abschretzeln
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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