Wort davor: Abschreibzettel

abschreiten

abschreiten (I)
Erklärung: behördlich messend abgehen.

abschreiten (II)
Erklärung: übertragen: von etwas abgehen.

Wort danach: abschretzeln

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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