Wort davor: Abschreibgeld

Abschreibung

Abschreibung (I)
Erklärung: kopieren.

Abschreibung (II)
Erklärung: Tilgung eines Bucheintrags.
Abschreibung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere bankmäßige Abbuchung im Giroverkehr.
Abschreibung (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: daher afschrijvingsbank Girobank.

Wort danach: Abschreibungsgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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