Wort davor: Abschoßfreiheit
Abschoßgeld
Abschoßgeld (I)
Erklärung:
wie Abschoß (I).
- Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 16 § 137
Abschoßgeld (II)
Erklärung:
wie Abschoß (III).
- Belegtext:
betreffend die refugiez, welche aus seiner königl. maj. landen sich wegbegeben ... ist den rechten und der billigkeit gemäß, daß selbige die sogenannte abzug- oder abschoßgelder,
von allen im lande erworbenen gütern, erlegen [frz. les droits nommez abzug ou abschoss]
Datierung: 1720
Fundstelle: CCPrut. II 425
- Belegtext:
wenn eine freie person ein unterthäniges oder bürgerliches vermögen ... überkommet, so ist selbe ... des abzugs halber ... verbunden die abschossgelder an seine behörde ... abzugelten
Datierung: 1770
Region/Autor/Textsorte:
Böhmen
Fundstelle: Archiv c«eský 24 (1908) 399
Wort danach: Abschoßrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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