Wort davor: abschöpfen
Abschoß
sprachliche Erläuterung:
nd. af(f)schot(t), pl. abschösse.
Abschoß (I)
Erklärung:
Erbschaftsabgabe von Fremden, gabella hereditaria, detractus realis.
Abschoß (II)
Erklärung:
Erbschaftsabgabe von Einheimischen, aber von fremder Erbschaft.
- Belegtext:
schoß und abschoß
Datierung: 1702
Fundstelle: CCPrut. III 440
- Belegtext:
über den articul des auf seiten der teutschen magistraete, von den Frantzosen praetendirten abschosses, können sich se. königl. maj. noch zur zeit nicht erklähren [frz. l' abschoss]
Datierung: 1719
Fundstelle: CCPrut. II 414
- Belegtext:
1461 hed die rad to Berlin ... besloten, dat eyn islich rad vortmehr ... nemen schal affschott von den erffguderen der borger die von buten komen
Fundstelle: BerlinStB. 263
- Fundstelle: BrandenbSchSt. IV 1
Abschoß (III)
Erklärung:
Abfahrtsgeld, Nachsteuer, gabella emigrationis.
- Belegtext:
dat etlicke ... sick mit orer haue und gut in ander stede ... wenden und thyhen, und ... nichts to afschotte geuen
Datierung: 1481
Fundstelle: CDBrandenb. I 11 S. 118
- Belegtext:
... den abschoß oder zehenden von allen gütern, ehe sie abziehen ... erlegen
Datierung: 1609
Fundstelle: Rügenwalde 80
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- Belegtext:
das abfahrtgeld, lat. detractus, oder ... abschoß, abzug, nachsteuer wird wegen der veränderung abgeführet
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 175
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Abschoßberechtigte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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