Wort davor: Abschlaggeld

abschlägig, abschläglich

abschlägig (I)
Erklärung: ratenweise.

abschlägig (II)
Erklärung: abweisend.

Wort danach: Abschlagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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