Wort davor: abschinden

Abschlag
sprachliche Erläuterung: fries. ofslek, ofslecht, mhd. abeslac, nd. afslach.

Abschlag (I)
Erklärung: sinnlich.

Abschlag (I 1)
Erklärung: was abgehauen wird. 'was nach Herrichtung der gefällten Stämme übrigbleibt'.
vgl. Afterschlag.

Abschlag (I 2)
Erklärung: transitiv: das Abschlagen; friesisch nur in dieser Bedeutung.
Abschlag (I 3)
Erklärung: ein abgeleiteter Wasserarm.
Abschlag (I 4)
Erklärung: Abtrieb des Viehes.
sprachliche Erläuterung: österr.
Abschlag (II)
Erklärung: übertragen: die Verminderung.
Abschlag (II 1)
Erklärung: jeder Abzug.
Abschlag (II 2)
Erklärung: technisch im Pfandrecht zur Unterscheidung der Satzungsarten.
Abschlag (II 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: umgekehrt.
Abschlag (II 3)
Erklärung: Abschlag des Kaufpreises.
Abschlag (II 3 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Entwertung der Güter.
Abschlag (II 4)
Erklärung: teilweise Erfüllung, Rate.
Abschlag (II 5)
Erklärung: Teilerlaß.
Abschlag (II 6)
Erklärung: Ergebnis der Abrechung, zunächst dieser Raten.
Abschlag (II 6 Spiegelstrich 1)
Erklärung: daraus Rechnung schlechtweg.
Abschlag (III)
Erklärung: Zurückweisung.
Abschlag (IV)
Erklärung: Verkauf, das Losschlagen.
sprachliche Erläuterung: nd.
Abschlag (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere durch öffentliche Versteigerung.

Wort danach: Abschlagbezahlung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten