Wort davor: Abschießstatt
abschiffen
sprachliche Erläuterung:
nl. afscepen, -sceipen; seit 15. Jahrhundert.
abschiffen (I)
Erklärung:
einschiffen und absenden.
- Belegtext:
ok mach eyn yslich copman vp unde af schepen
Datierung: 1368
Fundstelle: Danzig(Hirsch) 279
Faksimile
- Belegtext:
des sollen auch die kaufleute in der zeit, so durch die verordnete frachtherren bestimpt, ihre güter abschiffen
Datierung: 1591
Fundstelle: HansSchiffO. 11
- Belegtext:
auf gelder, die auf abgeschiffte oder abzuschiffende güter geliehen werden, mag der geber zum vollen versichern lassen
Datierung: 1766
Fundstelle: PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 133
- Belegtext:
zum abschiffen umladen
Fundstelle: PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 159
- Fundstelle: KölnSprsch. 38
abschiffen (II)
Erklärung:
ein Schiff ausrüsten.
abschiffen (III)
Erklärung:
abladen.
- Belegtext:
vou den frembden sollen die dreger nemen fur allerlei Thonnen guts ufzuschiffen fur igliche last 2 gr. und 4 gr. wider abzuschiffen
Datierung: 1559
Fundstelle: StettinTräger 321
- Fundstelle: SchleswHWB. I 82
Wort danach: Abschiffung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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